Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller
(Besondere Vereinbarung zur COVID-19-Pandemie (Stand: Oktober 2022), siehe Anhang 1)
§ 1 Veranstalter
Veranstalter ist die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH
Neckarstraße 2a, 53175 Bonn, vertreten durch ihren Geschäftsführer, ebenda
Tel.: 0228 53684662, Fax: 0228 698533
E-Mail: kongressgesellschaft@dgwmp.de
Internet: www.dgwmp.de
§ 2 Anmeldung
§ 3 Ausstellungsflächen und -güter
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Sponsoren-, Aussteller- und/oder Tagungsgebühren zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig, spätestens jedoch zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Soweit in der ausgestellten Rechnung keine abweichenden Angaben gemacht werden, muss die Zahlung per Überweisung auf folgende Kontoverbindung unter Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes sowie gegebenenfalls der Rechnungsnummer erfolgen:
Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE93 3705 0198 1901 7947 09
BIC: COLSDE33XXX
§ 5 Verzug
Bei einem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der ECB ab Verzugsbeginn und ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 40 € berechnet, § 288 Abs. 2, 5 BGB.
Während eines vorliegenden Verzuges hat die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH ein Zurückbehaltungsrecht an zugeteilten Ständen beziehungsweise Standflächen sowie Aussteller- und/oder Teilnehmerausweisen und Park- und/oder Zuwegungserlaubnissen.
§ 6 Stornierung/Umbuchung
Bei Stornierung einer Anmeldung durch den Aussteller und/oder Sponsor bis acht Wochen vor Veranstaltungstermin wird eine Stornierungsgebühr von 25 % der Sponsor- und/oder Ausstellergebühren sowie gegebenenfalls Teilnehmergebühren fällig. Bei entsprechender Stornierung im Zeitraum von acht Wochen bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin wird eine Stornierungsgebühr von 50 % der Gebühren, ab vier Wochen vor Veranstaltungstermin 100 % der Gebühren fällig.
Für auf Veranlassung des Sponsors oder Ausstellers der Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH bereits entstandene zuordenbare Kosten kann diese zusätzlich ersetzt verlangen. Dem Kostenschuldner ist jeweils nachgelassen, den konkreten Nachweis zu erbringen, dass der Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH kein oder geringerer Schaden entstanden ist.
Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform.
§ 7 Gesamtschuldnerische Haftung bei Personenmehrheit
Stellen mehrere natürliche und/oder juristische Personen an einem Stand gemeinsam aus, so haftet jede von ihnen als Gesamtschuldner der Stand- oder hiermit verbundenen Gebühren.
Für die Gesamtschuldner zuständiger Ansprechpartner gegenüber der Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH ist diejenige Person, die den Stand jener gegenüber angemeldet hat; diese Person ist auch für alle übrigen Gesamtschuldner empfangs- und zustellungsbevollmächtigt und nimmt gegenüber der Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH die Stellung als Vertreter für die übrigen Gesamtschuldner ein. Erklärungen gegenüber der anmeldenden Person gelten auch als solche gegenüber den übrigen Gesamtschuldnern; dies gilt auch für einseitig empfangsbedürftige Willenserklärungen.
§ 8 Absage und Änderungen von Veranstaltungen, höhere Gewalt
Die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH bittet um Verständnis, dass die Absage, Verschiebung oder Verkürzung einer Veranstaltung aus nicht zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit des/der Referenten/Referentin(nen) ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt) vorbehalten bleibt. In jedem Fall bemüht sich die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH, Sponsoren und Aussteller über Absagen oder erforderliche Änderungen des Programms rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Im Falle der Absage einer Veranstaltung durch die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH werden an diese bereits gezahlte Gebühren erstattet.
Gleiches gilt im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung durch die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH, wenn die andere Vertragspartei den Nachholtermin nicht wahrnehmen kann.
Im Falle einer notwendigen Verkürzung kann der Aussteller /Sponsor eine unter Berücksichtigung des entfallenden Zeitraumes quotierte Rückzahlung der für diese Veranstaltung an die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH geleisteten Zahlungen verlangen, solange und soweit sich diese nicht auf zeitunabhängige und gesondert ausgewiesene Positionen (z. B. generelle Druckkosten, Einrichtungskosten für Standflächen) beziehen.
In allen Fällen kann die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH mögliche ihr entstandene oder entstehende Bankgebühren von der Summe der Rückerstattung einbehalten. Weitergehende Ansprüche gegen die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Änderung des Tagungsprogramms
In Ausnahmefällen notwendig werdende Änderungen des Kongressprogramms, des Veranstaltungstermins, der Referenten oder des Veranstaltungsortes bleiben der Wehrmedizinischen Kongress- und Fortbildungsgesellschaft in allgemein zumutbarem Umfang vorbehalten. Diesbezügliche Rückfragen beantwortet ausschließlich die Geschäftsleitung der Wehrmedizinischen Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH.
Etwaige entsprechende Änderungen werden so früh wie möglich bekannt gegeben; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 10 Rücktritt durch die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH
Die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Sponsor oder Aussteller ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen zurückzutreten, wenn dieser seinen wesentlichen Vertragspflichten, insbesondere der Zahlung fälliger Gebühren nicht unverzüglich nachkommt. Eine vorangegangene ausdrückliche Zahlungserinnerung ist keine Voraussetzung eines entsprechenden Rücktritts durch die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH.
§ 11 Sicherung der Ausstellungsobjekte, Verkehrssicherungspflicht,
Haftungsbeschränkung des Veranstalters, Haftung des Vertragspartners
Für nicht vorsätzliche Schäden beginnt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche mit dem Ende des Monats, in welchem der letzte Tag der Veranstaltung liegt.
Sollte die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH durch Dritte (etwa dem Eigentümer des Veranstaltungsortes) für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Aussteller/Sponsor (einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden, kann ein Haftungsdurchgriff erfolgen; auf die Einrede der Vorausklage wird für derartige Fälle durch den Aussteller/ Sponsor ausdrücklich verzichtet.
Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung entsprechender Ansprüche durch Dritte gegen die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH verpflichtet sich der Sponsor/Aussteller, dem die Verursachung nach vorstehenden Maßgaben zuzurechnen ist, die Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH von Rechtsverfolgungskosten freizuhalten und einem Rechtsstreit nach Streitverkündung auf Seiten der Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH beizutreten.
§ 12 Urheberrechte
Die im Rahmen unserer Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der Wehrmedizinischen Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
Im Übrigen verpflichtet sich jeder Ausstellender, Urheberrechte Dritter im Rahmen der Ausstellung und Präsentationen nicht zu verletzten.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden für die Zwecke interner Weiterverarbeitung zur Planung, Durchführung und Abwicklung der angemeldeten Veranstaltung von der Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH unter strikter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet; Art 6 Ab.1 lit. b), c) EU-DSGVO.
Verantwortliche im Sinne der EU-DSGVO ist die
Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH
Neckarstraße 2a, 53175 Bonn
Tel.: 0228 53684662, Fax: 0228 698533
Amtsgericht Bonn – HRB 20548
Geschäftsführer: Peter Katzmarek
Personenbezogene Daten können Vor-/Nachnamen, Adress- und Kontaktdaten, Steuernummern beinhalten.
Abgesehen von gesetzlichen Speicherfristen, welche sich etwa aus der Abgabenordnung ergeben können, speichern wir personenbezogene Daten für maximal drei Jahre zum Jahresende ab letztmaliger Teilnahme an einer unserer Veranstaltungen/Bestellungen.
Betroffenenrechte wie die Rechte auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO), Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), Löschung (Art. 17 EU-DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 EU-DSGVO) können durch Übersendung einer entsprechenden Nachricht an: Wehrmedizinische Kongress- und Fortbildungsgesellschaft mbH, ‚Datenschutz‘, Neckarstraße 2a, 53175 Bonn, Tel.: 0228 632420, Fax: 0228 53684662; eine entsprechende E-Mail schicken Sie bitte unter Verwendung des Betreffs ‚Datenschutzanfrage‘ an: kongressgesellschaft@dgwmp.de.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Für Kaufleute im Sinne des HGB gilt: Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist Bonn vereinbart.
§ 15 Schriftformklausel, Salvatorische Klausel
Die Parteien vereinbaren für Ihr Vertragsverhältnis die Schriftform; dies gilt auch und insbesondere für Änderungen, Ergänzungen, Streichungen und Nebenerklärungen, einschließlich dieser Schriftformklausel.
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, vereinbaren die Parteien, dass dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in eine solche Bestimmung umzudeuten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, beziehungsweise durch eine solche zu ersetzen.
Anhang 1
Besondere Vereinbarung zur COVID-19-Pandemie (Stand: Oktober 2022)